The Social Network
Gerade lief im österreichischen Free-TV der Film "The Social Network", ein Film über die Gründung von Facebook und seinen Gründer Mark Zuckerberg. Ich glaube, dass der Film von Nerds anders gesehen wird als von nicht-Nerds. Das ist sicher so gewollt. Die Nerds schauen zu ihm auf, weil er als ein genialer Programmierer dargestellt wird, der den Durchbruch geschafft hat. Die nicht-Nerds sehen das gleiche nur auf einer komplett anderen Basis. Welche der beiden Gruppen kann nun besser beurteilen, was da eigentlich passiert ist?
Angesichts der weitreichenden Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht nachvollziehbar, dass die Medien die Meldung nicht größer bringen. Am Mittwoch den 27. Februar 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil in einem Verfahren zu den so genannten Online-Durchsuchungen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden. Begründet haben die Richter ihr fast 90 seitiges Urteil mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses. Ohne eine richterliche Erklärung und ohne einen schwerwiegenden Verdacht mit Güterabwägung darf die Exekutive in Deutschland auch zukünftig keine Online Durchsuchungen durchführen, geschweige denn eine heimliche Aufklärung über das Internet durchführen. Die Bundesbürger dürfen sich verbrieft auch weiterhin auf ihren Computern sicher vor staatlicher Spionage fühlen. 