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Angesichts der weitreichenden Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist es nicht nachvollziehbar, dass die Medien die Meldung nicht größer bringen. Am Mittwoch den 27. Februar 2008 fällte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Urteil in einem Verfahren zu den so genannten Online-Durchsuchungen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die die Vorschriften zur Online-Durchsuchung sowie zur Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurden. Begründet haben die Richter ihr fast 90 seitiges Urteil mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses. Ohne eine richterliche Erklärung und ohne einen schwerwiegenden Verdacht mit Güterabwägung darf die Exekutive in Deutschland auch zukünftig keine Online Durchsuchungen durchführen, geschweige denn eine heimliche Aufklärung über das Internet durchführen. Die Bundesbürger dürfen sich verbrieft auch weiterhin auf ihren Computern sicher vor staatlicher Spionage fühlen.

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Warum nicht gleich und Links

Warum diese Entscheidung relativ wenig Beachtung bekam hat mehrere Ursachen:

  • Wenige Bundesbürger sind sich dessen bewusst gewesen, was ein solcher Eingriff in ihre Privatsphäre bedeutet hätte.

  • Die restlichen Bundesbürger hatten wohl klamm heimlich mit diesem Urteil gerechnet.

Um so schwerer wiegt die Tatsache, dass unsere Herren Politiker dieses Gesetz und das damit Verbundene Verfahren gegen das Wohl der Bundesbürger und gegen den demokratischen Rechtsstaat durchsetzen wollten. Wir müssen unseren Staat und die freiheitliche Demokratie schützen, indem wir die Grundwerte bewahren, und nicht indem wir sie aufweichen zum vermeintlichen Schutz gegen Angreifer. Denn in letzterem Fall hätten wir die Angreifer zu Siegern gemacht. Aber jetzt lasst uns feiern: Die Freiheit und die Demokratie haben gewonnen!

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