Wer kennt es nicht? Die Vorsätze sind hoch, die Motivation anfangs auch, das Thema ist interessant und wichtig, die Geschichten sind gut und kurzweilig erzählt, das Buch: Clean Code von Robert C. Martin.
Aber wir kennen den Punkt: früher oder später verliert sich die Motivation und wir verlagern bei der Hälfte des Buches unsere Prioritäten.
Als großer Fan von den TED Talks bin ich immer wieder begeistert, wie sich die unterschiedlichsten Leute dort auf die Bühne stellen und scheinbar von der Leber weg über Themen referieren, die Ihnen am Herzen liegen. Ein gutes Beispiel ist der Vortrag von Chip Conley zu dem Thema “Measuring what makes life worthwhile”.
Conley untersucht die Frage, wie wir das messen können, worauf es im Leben wirklich ankommt.
Der elektrische Reporter erzählt in einem seiner Videoberichte über die Umsetzung anderer modernerer Schulmethoden mit Laptop für jeden Schüler (nicht nur in Afrika, sondern auch bei uns) und die zukünftige Computer-Nutzung um das menschliche Gehirn abzulösen. Ich bin so frei und darf das dann mal kritisch sehen.
Eine gute Idee, wie man geparkte Domains doch noch nutzen kann, hatte @holgerrueprich. Er fand, dass seine schon seit langem geparkte Domain quiek.de zu schade zum Hergeben ist. Eine gute Idee rettete sie vor anderen Domaingrabern: Auf der so entstandenen Website werden nun alle Tweets mit dem Suchwort Sauerei gelistet.
Randy Pausch, Dozent für Informatik, Mensch-Computer-Interaktion und Design an der Carnegie Mellon University, hält eine Vortrag über das Thema "Achieving Your Childhood Dreams". In dem Vortrag stecken weitaus mehr Lebensweisheiten, als nur Ratschläge, wie man Kindheitsträume erreicht. Randy Pausch ist in seinem letzten Lebensjahr sehr offen mit seiner tödlichen Krankheit, Bauchspeicheldrüsenkrebs, umgegangen. Er ist am 25. Juli 2008 gestorben. Es lohnt sich, diesen bewegenden Vortrag anzusehen.
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2007 entsprechende Paragraphen im Handelsgesetzbuch § 37a, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung § 35a und im Aktiengesetz §80 insoweit geändert, als dass alle Angaben, die bisher in Geschäftsbriefen verpflichtend angegeben werden mussten, nun auch in Emails genannt werden müssen. Wenn diese rechtswirksamen Pflichten nicht eingehalten werden, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden, oder ein Wettbewerber kann den Verstoß kostenpflichtig abmahnen.